musikschule im viertel

Takustr. 57
50825 Köln
0221 - 97 61 29 26

Kontoverbindung:

IBAN: DE28370501981930835739 • BIC: COLSDE33XXX • Kreditinstitut: Sparkasse KölnBonn

E-Mail an die musikschule im viertel (bitte hier klicken)


 
 

Anfahrt

Die Musikschule im Viertel ist in der Takustraße 57 / Ecke Dechenstraße in Neu-Ehrenfeld zu Hause.

Direkt vor der Haustür liegt der Rochuspark und zum Lenauplatz mit seinen Cafés und Einkaufsmöglichkeiten sind es nur wenige Minuten Fußweg.

 

Parkplätze sind in der Umgebung vorhanden.
Wer mit öffentlichen Verkehrsmitteln fährt, hat mehrere Möglichkeiten:

Mit der U-Bahn: Linie 5 Lenauplatz

Mit dem Bus: Linie 141 Takustraße & Linie 143 Takustraße



Lageplan als PDF

Lageplan Musikschule im Viertel
 

 

AGB und Haftpflicht

musikschule im viertel: AGB
Anmeldung Musikschule Vertragslaufzeit

§ 1 Anmeldung

Für die Teilnahme am Unterricht ist eine schriftliche Anmeldung erforderlich. Mit der schriftlichen Anmeldung werden die allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere Schulferienordnung akzeptiert.

§2 Instrumentalunterricht

1) Mit dem Musikunterricht kann jederzeit nach Vereinbarung begonnen werden, sofern freie Unterrichtsstunden zur Verfügung stehen. Sollten keine Unterrichtsstunden zur Verfügung stehen, wird eine Warteliste eingerichtet.

2) Wird eine Unterrichtsstunde vom Schüler aus abgesagt, so ist der Lehrer nicht verpflichtet den Unterricht nachzuholen. § 615 S.2 BGB findet keine Anwendung.

3) Sagt der Lehrer eine Unterrichtsstunde ab, so wird er sich bemühen die Stunde nachzuholen. Sollte dies aus organisatorischen Gründen nicht möglich sein, wird die ausgefallene Stunde rückvergütet. Ausnahme ist das unverschuldete Nichterscheinen des Lehrers aufgrund höherer Gewalt: In diesem Fall hat der Schüler grundsätzlich keinen Anspruch auf Rückvergütung oder Nachholen der Stunde.

4) Das Unterrichtsverhältnis kann bei einer Vertragslaufzeit von 1 Monat jederzeit schriftlich zum Monatsende gekündigt werden. Bei Abschluss eines Jahresvertrags muss die Kündigung bis spätestens 1 Monat vor Ende der Vertragslaufzeit schriftlich erfolgen. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich der Vertrag automatisch um die vereinbarte Vertragslaufzeit.

§3 Unterrichts- und Kursgebühren

Es gelten die Unterrichtsgebühren vom 01.08.2021.
Die monatlichen Zahlungen verstehen sich als 12 gleichmäßige Raten der Jahresgebühren. Die Kursgebühren sind der Kursausschreibung zu entnehmen.

§4 Fälligkeit

1) Die Unterrichtsgebühren werden jeweils im Voraus, spätestens zum 05. des Monats fällig.

2) Bei Nichtzahlung sehen wir uns gezwungen die Mahnung mit einer Mahngebühr und Portokosten zu belegen.

§5 Unterrichtsfreie Zeit

In den Schulferien, den gesetzlichen Feiertagen des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen, sowie eine Woche während des Karnevals findet kein Unterricht statt.

§6 Online Unterricht

In den nachfolgenden Fällen kann die Leitung der Musikschule anordnen, dass der Unterricht nich als Präsenz-, sondern als Online - Unterricht erfolgt:

Pandemien/Epidemien/Fälle von Quarantäne
Schließungen der Unterrichtsstätte
Behördliche Anordnungen
Unwetterlagen
Fälle höherer Gewalt

§7 Aufsicht und Haftung

Die Aufsichtspflicht besteht nur während der Unterrichtszeit. Sie beginnt mit dem Betreten des Unterrichtsraums und endet mit dem Verlassen desselben. Bei Diebstählen, Verlust oder Beschädigung von Garderobe oder sonstigem Eigentum wird keine Haftung übernommen.

§8  Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Klauseln dieses Vertrags unwirksam sein, so berührt dies den restlichen Vertrag nicht.