Für die Teilnahme am Unterricht ist eine schriftliche Anmeldung erforderlich. Mit der schriftlichen Anmeldung werden die allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere Schulferienordnung akzeptiert.
1) Mit dem Musikunterricht kann jederzeit nach Vereinbarung begonnen werden, sofern freie Unterrichtsstunden zur Verfügung stehen. Sollten keine Unterrichtsstunden zur Verfügung stehen, wird eine Warteliste eingerichtet.
2) Wird eine Unterrichtsstunde vom Schüler aus abgesagt, so ist der Lehrer nicht verpflichtet den Unterricht nachzuholen. § 615 S.2 BGB findet keine Anwendung.
3) Sagt der Lehrer eine Unterrichtsstunde ab, so wird er sich bemühen die Stunde nachzuholen. Sollte dies aus organisatorischen Gründen nicht möglich sein, wird die ausgefallene Stunde rückvergütet. Ausnahme ist das unverschuldete Nichterscheinen des Lehrers aufgrund höherer Gewalt: In diesem Fall hat der Schüler grundsätzlich keinen Anspruch auf Rückvergütung oder Nachholen der Stunde.
4) Das Unterrichtsverhältnis kann bei einer Vertragslaufzeit von 1 Monat jederzeit schriftlich zum Monatsende gekündigt werden. Bei Abschluss eines Jahresvertrags muss die Kündigung bis spätestens 1 Monat vor Ende der Vertragslaufzeit schriftlich erfolgen. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich der Vertrag automatisch um die vereinbarte Vertragslaufzeit.
Es gelten die Unterrichtsgebühren vom 01.08.2021.
Die monatlichen Zahlungen verstehen sich als 12 gleichmäßige Raten
der Jahresgebühren. Die Kursgebühren sind der Kursausschreibung zu
entnehmen.
1) Die Unterrichtsgebühren werden jeweils im Voraus, spätestens zum 05. des Monats fällig.
2) Bei Nichtzahlung sehen wir uns gezwungen die Mahnung mit einer Mahngebühr und Portokosten zu belegen.
In den Schulferien, den gesetzlichen Feiertagen des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen, sowie eine Woche während des Karnevals findet kein Unterricht statt.
In den nachfolgenden Fällen kann die Leitung der Musikschule anordnen, dass der Unterricht nich als Präsenz-, sondern als Online - Unterricht erfolgt:
Pandemien/Epidemien/Fälle von Quarantäne
Schließungen der Unterrichtsstätte
Behördliche Anordnungen
Unwetterlagen
Fälle höherer Gewalt
Die Aufsichtspflicht besteht nur während der Unterrichtszeit. Sie beginnt mit dem Betreten des Unterrichtsraums und endet mit dem Verlassen desselben. Bei Diebstählen, Verlust oder Beschädigung von Garderobe oder sonstigem Eigentum wird keine Haftung übernommen.